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Fest­akt zum Tag des Grundgesetzes

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Wann: 23.05.2021

Wo: Online

Zur Anmel­dung und zum Pro­gramm gehts hier entlang!

Das Bünd­nis für Demo­kra­tie und Tole­ranz (BfDT) lädt ein zum Tag des Grundgesetzes

Der 23. Mai, der Tag des Grund­ge­set­zes, wird jähr­lich mit einem Fest­akt durch das Bünd­nis für Demo­kra­tie und Tole­ranz – gegen Extre­mis­mus und Gewalt (BfDT) fei­er­lich began­gen. Es ist auch der Grün­dungs­tag des BfDT, wel­ches im Jahr 2000 durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz gegrün­det wur­de. Anläss­lich die­ses Fest­ta­ges zeich­net das BfDT jähr­lich bis zu fünf „Bot­schaf­ter/-innen für Demo­kra­tie und Tole­ranz“ aus.

Mit die­sem Preis wer­den Ein­zel­per­so­nen oder Initia­ti­ven aus­ge­zeich­net, die sich in beson­de­rer Wei­se um Demo­kra­tie und Tole­ranz in Deutsch­land ver­dient gemacht haben, indem sie mit ihrer ehren­amt­li­chen Arbeit eine demo­kra­ti­sche und tole­ran­te All­tags­kul­tur stär­ken, in vor­bild­li­cher Wei­se Zivil­cou­ra­ge zei­gen, gegen jeg­li­che Form von Extre­mis­mus und Gewalt Posi­ti­on bezie­hen und damit die Bedeu­tung bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments unterstreichen.

Die­se Bot­schaf­ter/-innen wer­den durch ein bun­des­wei­tes Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren ermit­telt, über das eine Viel­zahl von Insti­tu­tio­nen, Kom­mu­nen, Ver­bän­den, Gewerk­schaf­ten, Kir­chen­ge­mein­den oder auch poli­ti­sche Per­sön­lich­kei­ten vor Ort um Vor­schlä­ge an das BfDT gebe­ten wer­den. Der Bei­rat des BfDT ent­schei­det jedes Jahr, wel­che Per­son oder Initia­ti­ve die Aus­zeich­nung erhält.

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