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Moni­tor “Jugend­ar­mut in Deutsch­land 2020”

Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­li­sche Jugend­so­zi­al­ar­beit (BAG KJS) hat heu­te den Moni­tor “Jugend­ar­mut in Deutsch­land 2020” vor­ge­stellt. Sein Tenor: Jugend­ar­mut beschnei­det die Ent­wick­lungs- und Teil­ha­be­chan­cen jun­ger Men­schen erheb­lich und oft dau­er­haft. Betrof­fe­ne star­ten unter deut­lich schlech­te­ren Bedin­gun­gen in ihre Selb­stän­dig­keit als finan­zi­ell bes­ser abge­si­cher­te jun­ge Men­schen. Und Coro­na ver­schärft die­se Ungleich­heit: Man­geln­de digi­ta­le Teil­ha­be hängt von Armut betrof­fe­ne Jugend­li­che in der schu­li­schen Bil­dung noch wei­ter ab, womit eine gute Berufs­aus­bil­dung in noch wei­te­re Fer­ne rückt.

Der Moni­tor Jugend­ar­mut bie­tet einen gra­fisch auf­be­rei­te­ten Über­blick über aktu­el­le Sta­tis­ti­ken und Stu­di­en, die sich mit den Lebens­ver­hält­nis­sen jun­ger Men­schen zwi­schen 14 und 27 Jah­ren befas­sen. Die BAG KJS möch­te damit auf die ganz beson­de­re Situa­ti­on jun­ger von Armut betrof­fe­ner Men­schen auf­merk­sam machen – und auf ihr Recht, ihr Leben nach eige­nen Vor­stel­lun­gen zu gestal­ten. Der aktu­el­le Moni­tor beleuch­tet die Ver­füg­bar­keit von Aus­bil­dungs­plät­zen, den Woh­nungs­markt als zusätz­li­che Hür­de, die man­geln­de sozia­le Teil­ha­be sowie die Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie auf die Per­spek­ti­ven benach­tei­lig­ter Jugendlicher.

Wei­ter­hin stellt die BAG KJS fol­gen­de Forderungen:

  • Zur Bekämp­fung von Armut ist eine teil­ha­be­ori­en­tier­te Kin­der- und Jugend­grund­si­che­rung einzuführen
  • Das Recht auf Inklu­si­on, Bil­dung und Aus­bil­dung ist kon­se­quent für alle jun­ge Men­schen mit einer ver­bind­li­chen Aus­bil­dungs­ga­ran­tie umzusetzen.
  • Erwei­ter­te For­men der indi­vi­du­el­len Assis­tenz und sozi­al­päd­ago­gi­schen Beglei­tung sind zur Ver­fü­gung zu stellen.
  • Mehr bezahl­ba­rer Wohn­raum für jun­ge Men­schen ist zu schaffen.
  • Woh­nungs­lo­sig­keit muss aktiv bekämpft werden.
  • Mit der anste­hen­den Reform der Kin­der- und Jugend­hil­fe (SGB VIII) sind die Infra­struk­tur der schul­be­zo­ge­nen und arbeits­welt­be­zo­ge­nen Jugend­so­zi­al­ar­beit (§ 13 Abs. 1 und 2) sowie die Ange­bo­te des sozi­al­päd­ago­gisch beglei­te­ten Jugend­woh­nens (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) recht­lich und
    finan­zi­ell abzu­si­chern und bar­rie­re­frei auszubauen.
  • Die Kos­ten­her­an­zie­hung jun­ger Men­schen für die Leis­tun­gen der (sta­tio­nä­ren) Kin­der- und Jugend­hil­fe sind zu streichen.

Der gesam­te Moni­tor Jugend­ar­mut in Deutsch­land 2020 kann online ein­ge­se­hen wer­den oder unter bagkjs@jugendsozialarbeit.de als print­ver­si­on bestellt wer­den. Außer­dem gibt es noch ein Facts­heet mit den Inhal­ten des Monitors.

Quel­le: 2020_Monitor_Pressemitteilung_Okt_2020

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