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Bro­schü­re: Funk­tio­na­li­sier­te Kin­der. Kin­des­wohl­ge­fähr­dung in Neonazifamilien

Bro­schü­re “Funk­tio­na­li­sier­te Kin­der. Kin­des­wohl­ge­fähr­dung in Neo­na­zi­fa­mi­li­en — eine Hil­fe­stel­lung für Fach­kräf­te in den Berei­chen Recht und (Sozi­al-) Pädagogik”

Der Autor Andre­as Hech­ler geht der Fra­ge nach, ob eine Gefähr­dung für das Kin­des­wohl vor­liegt, wenn ein Kind mit Eltern auf­wächst, die nach (neo-)nazistischer Ideo­lo­gie leben und ihre Kin­der dem­entspre­chend erzie­hen. Am Bei­spiel völ­ki­scher Siedler:innen wer­den mög­li­che Auf­ga­ben für juris­ti­sche und (sozial)pädagogische Fach­kräf­te diskutiert.

Aus der Einleitung:

“Das Ver­hält­nis von Rechts­ex­tre­mis­mus und Kin­des­wohl­ge­fähr­dung ist ein kon­tro­ver­ses The­ma, das Fach­kräf­te vor ver­schie­de­ne Her­aus­for­de­run­gen stellt. Es bewegt sich in einem Span­nungs­ver­hält­nis, das juris­tisch wie auch päd­ago­gisch nicht leicht auf­zu­lö­sen ist.

Auf der juris­ti­schen Sei­te ste­hen sich grund­ge­setz­lich ver­brief­te Rech­te gegen­über: Auf der einen Sei­te die Rech­te der Eltern, ins­be­son­de­re ihr Recht auf Pfle­ge und Erzie­hung ihrer Kin­der (Art. 6 Abs. 2 GG), sowie der Glau­bens­frei­heit, die auch welt­an­schau­li­che Bekennt­nis­se umfasst (Art. 4 Abs. 1 GG) und dem Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung (Art. 5 Abs. 1 GG). Die­se Rech­te sind demo­kra­ti­sche Errun­gen­schaf­ten, die es zu ver­tei­di­gen gilt. Sie dür­fen gera­de des­we­gen nicht leicht­fer­tig ein­ge­schränkt wer­den. Auf der ande­ren Sei­te ste­hen die Rech­te der Kin­der: Auf Ent­fal­tung der eige­nen Per­sön­lich­keit (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG), auf Men­schen­wür­de (Art. 1 GG), das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit (Art. 2 Abs. 2 GG) und schließ­lich auch die Glau­bens­frei­heit des Kin­des (Art. 4 Abs. 1 GG).

Im Fal­le neo­na­zis­ti­scher Fami­li­en ist dar­über hin­aus die wehr­haf­te Demo­kra­tie betrof­fen, wie sie in Art. 20 Abs. 4 GG gere­gelt ist — anders als ande­re Welt­an­schau­un­gen basiert die Ideo­lo­gie des Rechts­ex­tre­mis­mus dezi­diert auf der Annah­me einer Ungleich­wer­tig­keit von Men­schen­grup­pen und zielt folg­lich auf die Abwer­tung, Ver­fol­gung bis hin zur Ver­nich­tung die­ser Grup­pen ab. Dies macht die Ideo­lo­gie des Rechts­ex­tre­mis­mus zutiefst men­schen­feind­lich und antidemokratisch. (…)”

Die Bro­schü­re kann bei der Fach­stel­le Rechts­ex­tre­mis­mus und Fami­lie (RuF) mit einer kur­zen Mit­tei­lung an info@rechtsextremismus-und-familie.de bestellt wer­den und steht online zum Down­load bereit.

Hier geht’s zur Online-Ver­si­on der Broschüre

Hier geht’s zur Fach­stel­le für Rechts­ex­tre­mis­mus und Fami­lie (RuF)

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